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Regulatory Compliance von Kunststofferzeugnissen

nach den Regeln von REACH/CLP, unter Beachtung von Beschränkungen, der Biozidverordnung sowie für den Kontakt mit Trinkwasser

Der GKV lädt alle Mitgliedsunternehmen seiner Trägerverbände sehr herzlich zum 22. REACH-Workshop: Regulatory Compliance von Kunststofferzeugnissen nach den Regeln von REACH/CLP, unter Beachtung von Beschränkungen, der Biozidverordnung sowie für den Kontakt mit Trinkwasser ein.

"Die Einzelheiten zur REACH-Verordnung brauchen wir inzwischen „nur noch“ aufzufrischen. Nach unseren Erfahrungen sollten hier alle Kunststoffverarbeiter schon weitestgehend sachkundig sein. Das gibt uns in diesem Jahr die Spielräume, uns einmal mit einer ganzen Schar von „Beschränkungen“ näher zu beschäftigen, nämlich im Anhang XVII der REACH-VO, bei GADSL und Altfahrzeugen, in der RoHS-RL, beim GS-Prüfzeichen und in der Verpackungsverordnung.

Erneut wollen wir die Regeln vertiefen, die wir einhalten müssen, wenn wir biozidbehandelte Waren nach der Verordnung 528/2012 in Verkehr bringen. Für den Kontakt von Kunststoffen mit dem Lebensmittel Trinkwasser gibt es in Europa leider auf unabsehbare Zeit völlig verschiedene nationale Gesetze. Wir schauen uns zum Einstieg diejenigen aus Deutschland an.

Der Workshop soll das Wissen der Kunststoffverarbeiter auf den neuesten Stand bringen und allen Teilnehmern konkrete Hilfe bei der Bewältigung der Konformitätsarbeit vermitteln." -
Hans-Georg Hock, Referent des 22.REACH-Workshop

Wir freuen uns, Sie am 15. März 2016 in Frankfurt begrüßen zu dürfen.

 

 


 

Einladung zum 22. REACH-Workshop des Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e.V.