Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten beraten am Dienstagabend (31. Mai 2016) über den Fortgang der Energiewende. Im Fokus steht dabei dieReform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Dazu erklären der Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie (GKV) und die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE):
Energieintensive Unternehmen der Kunststoff verarbeitenden Industrie, darunter viele kleine und mittlere Unternehmen, müssen in Zukunft die volle EEG-Umlage zahlen, sobald ihre Stromkosten weniger als 17 Prozent der Bruttowertschöpfung ausmachen.
Grundsätzlich halten wir es für richtig, dass nur Unternehmen mit einem entsprechend hohen Stromkostenanteil unter die sogenannte „besondere Ausgleichsregelung“ fallen und Anspruch auf eine ermäßigte EEG-Umlage erhalten. Aber wer in Strom sparende Maschinen investiert hat oder effizientere Verfahren einsetzt, darf für seine Anstrengungen nicht bestraft werden. Das EEG darf keinen Anreiz bieten, unnötig Strom zu verbrauchen, um diese harte 17-Prozent-Schwelle zu überschreiten.
Die Unternehmen brauchen stattdessen einen gestuften Einstieg zwischen dem früheren Grenzwert von 14 Prozent und dem heutigen von 17 Prozent. Das muss auch für Unternehmen gelten, die schon frühzeitig in Effizienz investierten.
Die Unternehmen der Kunststoff verarbeitenden Industrie stehen im internationalen Wettbewerb. Wenn sie mit der vollen EEG-Umlage belastet werden, drohen Standortverlagerungen in das Auslandoder Schließungen und Arbeitsplatzverluste in Deutschland.
Deswegen sollte für alle Unternehmen, die zu Wirtschaftszweigen der sogenannten Liste 1 zum EEG stehen, bei einer Stromkostenintensität zwischen 14 und 17 Prozent die EEG-Umlage auf 20 Prozent reduziert werden.
GKV und IG BCE fordern:
- Die EEG-Novelle muss sicherstellen, dass industrielle Arbeitsplätze erhalten bleiben.
- Wer Energie einspart, der darf nicht bestraft werden.
- Es muss eine Stufenregelung zum Einstieg in die „besondere Ausgleichsregelung“ geschaffen werden.