Der Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie (GKV) sieht weiteren Reformbedarf beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Die gestern (08. Juni 2016) vom Bundeskabinett verabschiedete Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wird nach Auffassung des GKV dem tatsächlich vorhandenen Reformbedarf bei weitem nicht gerecht. Die Bemühungen des Bundesministers für Wirtschaft und Energie, die maßlose und unangemessene Überförderung des Ausbaus erneuerbarer Energien auf ein vertretbares Niveau zu beschränken und von staatlich garantierten Einspeisevergütungen abzukehren, sind anzuerkennen. Aus Sicht der hiervon betroffenen Kunststoffverarbeiter ist darüber hinaus die angekündigte Ergänzung der so genannten besonderen Ausgleichsregelung um eine unkonditionierte Stufe von 14 bis 17 Prozent Stromintensität, bei der nur 20 Prozent der EEG-Umlage gezahlt werden müssen, zu begrüßen.
Kritisch sieht der Spitzenverband der Branche, dass einige Landesregierungen und Lobbyorganisationen der Erneuerbaren-Branche weiter die dringend notwendige Strukturreform des EEG verhindern. „Langfristige Planungssicherheit für die Unternehmen wird auch mit dem EEG 2016 nicht geschaffen. Die vorgesehenen Maßnahmen werden absehbar nicht ausreichen, um einen weiteren Anstieg der Stromkosten wirksam zu verhindern. Durch den erforderlichen Ausbau der Übertragungsnetze kommen immense Zusatzkosten auf die Industrie zu“, so GKV-Hauptgeschäftsführer Dr. Oliver Möllenstädt.
Bund und Länder konnten sich erneut nicht dazu durchringen, die Erneuerbaren Energien in einen wirklichen marktwirtschaftlichen Wettbewerb auch untereinander zu stellen. Durch die Beibehaltung der Finanzierung des Erneuerbaren-Ausbaus allein durch Umlagen auf den Strompreis wird die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie weiter gefährdet.