GKV mahnt Bürokratieabbau beim Mindestlohngesetz an
Der Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie (GKV) macht Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles für zusätzliche Bürokratie verantwortlich und fordert eine kurzfristige Überarbeitung des Mindestlohngesetzes.
„Die Bundesarbeitsministerin hat es zu verantworten, dass tausende Betriebe in Deutschland aktuell mit erheblichen zusätzlichen Dokumen-tationspflichten überzogen werden. Darüber hinaus sollen die Unternehmen sicherstellen, dass der Mindestlohn bei Dienstleistungs- und Werkverträgen auch von Lieferanten eingehalten wird. Um sich vor Haftung zu schützen, müssen die Unternehmen eine Vielzahl von Verträgen anpassen. Für kleine und mittelständische Betriebe ist dies mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden“, so GKV-Präsident Dirk E. O. Westerheide.
Der GKV fordert eine kurzfristige Änderung des Mindestlohngesetzes, die sich nicht auf die bisher zwischen den Koalitionsparteien verabredeten Zugeständnisse beschränken darf. Die Aufzeichnungspflichten sollen so weit wie möglich verringert, handhabbare Regelungen für die Beschäftigung von Praktikanten im Rahmen der Berufsorientierung eingeführt und die Haftung der Auftraggeber bei Werk- und Dienstleistungsverträgen auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt werden.